Checkliste: Verleumdung im Internet – drei Schritte, bevor der Anwalt eingeschaltet wird
Verleumdung und Rufschädigung gehören im Internet leider ebenso zum Alltag wie in der offline Welt. Besonders problematisch ist dabei, dass Informationen im Internet deutlich einfacher zugänglich sind, als dies außerhalb meist der Fall ist. Konkret heißt das: Wer online nach Informationen zu einem Unternehmen sucht, wird schnell auch das finden, was die Firma im Sinne einer guten Online Reputation lieber nicht veröffentlicht sehen möchte.
Nicht immer muss es sich dabei freilich um eine Verleumdung oder vorsätzliche Rufschädigung handeln. Auch berechtigte negative Kritik sieht man als Unternehmen nicht gerne. Damit sich diese nicht nachteilig auf die Online Reputation auswirkt, gibt es diverse Maßnahmen zum Online Reputation Management wie gezielte positive Berichterstattung oder Dialog mit den Kritikern.
Handelt es sich aber nachweisbar um Falschaussagen, die in einem Forum, Blog, Artikelverzeichnis oder Presseportal veröffentlicht wurden, geht es also tatsächlich um Verleumdung oder Rufschädigung, dann besteht natürlich die Möglichkeit, juristisch dagegen vorzugehen. Es ist aber ratsam, dies wirklich nur als letzte Option zu tun – wer, ob berechtigt oder unberechtigt, allzu schnell den Anwalt einschaltet, setzt sich der Gefahr aus, eine Welle der Empörung in der Bloggerszene loszutreten. Und das kann schnell in einem PR-Fiasko für die Firma enden, wie das Beispiel des Sportartikelherstellers Jako zeigt.
Hier deshalb drei Schritte, die jedes Unternehmen als erstes begehen sollte, wenn es seine Online Reputation durch Verleumdung oder Rufschädigung in Gefahr sieht:
1. Öffentliche Antwort auf Verleumdung oder Rufschädigung
Blogs und Foren sind dialogorientiert und haben gegenüber Presseportalen und Artikelverzeichnissen einen entscheidenden Vorteil für das Online Reputation Management: Sie erlauben für gewöhnlich eine direkte Reaktion auf das dort Geschriebene. Diese sollten Unternehmen, die sich als Opfer einer Verleumdung oder Rufschädigung sehen, als Erstes nutzen, um der Schmähkritik Fakten entgegen zu stellen.
Die Reaktion sollte immer sachlich-freundlich und auf keinen Fall zynisch, drohend oder sonst emotional aufgeladen sein – auch wenn es vielleicht schwer fällt. Denn selbst, wenn der Kommentar nicht dazu führt, dass der Kritiker seinerseits reagiert und seine Schmähkritik zurückzieht, so wird doch öffentlich und allgemein sichtbar, dass das Unternehmen dem Web 2.0 angemessen, sachlich und freundlich reagiert hat – ein Pluspunkt, der in der öffentlichen Wahrnehmung eine wichtige Rolle spielen kann.
2. Dialog mit dem Kritiker
Erzeugt die Stellungnahme zu den Aussagen des Kritikers keine Reaktion von ihm, so sollte das Unternehmen, das sich der Verleumdung oder Schmäkritik ausgesetzt sieht, versuchen, direkt – also via Email, Telefon oder online Direktnachricht, mit dem Autor in Kontakt zu treten.
Wichtig ist dabei, an der Sache orientiert zu bleiben und dem Kritiker eine offene Dialogbereitschaft zu signalisieren – schon das kann vielen Grantlern und Nörglern den Wind aus den Segeln nehmen. Zumindest, wenn sie nicht vorsätzlich und mit böser Absicht durch Falschaussagen Verleumdung oder Rufschädigung betreiben wollen. Wer so auf einen Kritiker zugeht, der sollte natürlich inhaltlich so gut wie möglich vorbereitet sein und nachweisbare Fakten zur Hand haben.
Ist ein persönlicher Dialog mit dem Kritiker nicht möglich – weil dieser abblockt oder aber nicht ersichtlich ist, wer hinter der Verleumdung oder Rufschädigung steht, dann folgt Schritt drei:
3. Kontakt mit dem Seitenbetreiber – Löschanfrage
Steht die verleumdende Kritik auf einem Blog, so werden in den meisten Fällen Betreiber und Autor ein- und dieselbe Person sein, dann entfällt dieser Schritt. In allen anderen Fällen kann es zum Erfolg führen, sich an den Betreiber der Seite, beziehungsweise den für den Inhalt Verantwortlichen, zu wenden. Kontaktmöglichkeiten zu diesen Personen müssen im Impressum zu finden sein.
Auch in diesem Fall ist es wichtig, den eigenen Standpunkt klar und sachlich darzulegen. Hilfreich ist es zudem, aufzuzählen, welche Schritte das Unternehmen, das sich der Verleumdung oder Rufschädigung ausgesetzt sieht, bereits unternommen hat. So kann sich der Seitenbetreiber ein Bild machen und entweder seinerseits den Kontakt zu dem Kritiker suchen, oder dessen Beitrag löschen.
Natürlich gibt es auch Fälle, in denen diese drei Schritte nicht zum Erfolg führen. Dennoch sind sie – schon allein aus Kostengründen – einen Versuch wert, wenn ein Unternehmen seine Online Reputation durch Verleumdung oder Rufschädigung in Gefahr sieht.
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