Impressumspflicht gilt auch bei Facebook: Das müssen Sie beachten


Rechtsanwalt Sören Siebert

Dass die meisten Webseiten und Blogs über ein Impressum verfügen sollten, hat sich nicht zuletzt aufgrund zahlreicher Abmahnungen herumgesprochen. Aber was ist mit Profilen und Fanseiten auf Facebook? Hier gab es in den vergangenen Wochen zwei Urteile, die jeder Facebook-Webmaster kennen sollte.

Ein Gastartikel von Sören Siebert 

Gerichtlich bestätigt: Auch Facebook-Fanseiten benötigen ein Impressum

Die Impressumspflicht ist in § 5 des Telemediengesetzes geregelt. Das Landgericht Aschaffenburg und das Landgericht Frankfurt haben nun in zwei aktuellen Urteilen bestätigt, dass auch bei Facebook-Fanseiten, die von Unternehmen betrieben werden, ein Impressum Pflicht ist. Andernfalls drohen Abmahnungen.

Rein private Profile, die nur persönlichen oder privaten Zwecken dienen, sind hiervon nicht betroffen. Allerdings ist die Grenze bei vielen Profilen und Fanseiten, etwa von Freiberuflern, oft fließend. Wenn Sie in Ihrem Facebook-Profil also auch Inhalte posten, um direkt oder indirekt Werbung für Ihre Dienste, Waren usw. zu machen, sollten Sie statt eines privaten Profils eine Fanseite anlegen und hier ein entsprechendes Impressum einfügen.

Was muss im Impressum stehen?

Die notwendigen Angaben ergeben sich aus § 5 Telemediengesetz. Zu den Pflichtangaben zählen zum Beispiel der Name und die Anschrift, bei juristischen Personen die Rechtsform, der oder die Vertretungsberechtigten sowie Kontaktdaten wie Telefon, E-Mail und Fax. Zusätzlich müssen hier aber viele Besonderheiten beachtet werden. So müssen, soweit vorhanden, die Umsatzsteuer-ID, das Registergericht oder auch die zuständige Aufsichtsbehörde angegeben werden.

Impressum im Reiter „Info“ genügt nicht

Auch bei der technischen Umsetzung auf Facebook wird es schwierig. Das Landgericht Aschaffenburg hat nämlich entschieden, dass es nicht ausreicht, die Impressumsangaben in den Reiter „Info“ einzufügen. Allerdings bietet Facebook keine Möglichkeit, diese Reiter umzubenennen oder einen neuen Reiter „Impressum“ anzulegen.

Hierfür können Sie auf eine kostenlose App zur Erstellung eines Facebook-Impressums zugreifen:

http://www.facebook.com/eRecht24?sk=app_164916153573376

Diese App enthält den eRecht24-Impressumsgenerator, mit dem Sie automatisch ein rechtssicheres Impressum erstellen können. Danach wird automatisch ein neuer Reiter „Impressum“ auf Facebook angelegt und Ihre Impressumsdaten werden per Knopfdruck übernommen.

Über den Autor:

Sören Siebert ist Rechtsanwalt in Berlin (www.kanzlei-siebert.de) und spezialisiert auf Internetrecht. Zu seinen Mandanten zählen kleine und mittelständische Unternehmen

Als Rechtsreferendar war er unter anderem in der Rechtsabteilung von eBay sowie beim Berliner Datenschutzbeauftragten tätig.

Er ist Betreiber der Seite www.e-recht24.de, einem der größten Portale zum Internetrecht in Deutschland und Autor zahlreicher eBooks zum Thema Recht und Internet.

Weiterführende Artikel zum Thema

3 Kommentare

  1. Hallo Herr Siebert,

    vielen Dank für Ihren Beitrag! Der kostenlose Impressumgenerator für Facebook ist bereits bei den Fanpages meiner Kunden im Einsatz. Sehr zu empfehlen!

  2. Hallo Herr Siebert,
    danke für diesen wichtigen Hinweiß

    und

    Frau Nierada wieso benötigt man einen Impressumgenerator ?

  3. Hallo Frau Klein,

    Sinn und Zweck des Impressumgenerators sind oben beschrieben.

Kommentar schreiben

Bitte Sicherheitscode eingeben: