Recht: Auf Twitter zwitschern ohne rechtliche Stolperfallen


Beim Thema Recht wird es schnell kniffelig. Und gerade im Web, wo alles so flott und unkompliziert funktioniert, passiert es leicht, dass man rechtlichen Aspekten nicht genügend Beachtung schenkt.

Dabei können einem beispielsweise im Rahmen von Social Media Fehler unterlaufen, die für ein Unternehmen unter Umständen unangenehme rechtliche Folgen haben. So hat kürzlich Sören Siebert in einem Gastartikel bei uns über die Impressumpflicht bei Facebook berichtet – sicher auch ein Punkt, dem zahlreiche Unternehmen mit Unwissenheit begegnen. Dies zeigt, wie wichtig es ist, sich als online-aktives Unternehmen, zum Beispiel bei Social Media wie Twitter, Facebook und Google+, immer mal wieder mit rechtlichen Regelungen zu befassen.

Heute wollen wir den Blick aber nicht auf Facebook, sondern auf Twitter werfen. Denn auch hier gibt es rechtlich einiges zu beachten:

Umgehen Sie rechtliche Fallstricke auf Twitter

  • Twittername: Beim Namen geht es bereits los: Es gilt, keine Namen zu wählen, die das Recht Dritter verletzen. Unternehmen wollen selbstverständlich nicht, dass fremde Personen ihre geschützten Markennamen als Twitternamen nutzen. Ist dies der Fall, können Unternehmen die Verwendung des Namens bei Twitter untersagen. Allerdings geht dies nur, wenn der jeweilige Nutzer den Markennamen so einsetzt, dass es zu Verwechslungen mit dem Unternehmen kommen kann.
  • Profilbild:  Auch im Falle des Bildes ist es Voraussetzung, dass Sie die Rechte an jedem Bild haben, das Sie in Ihr Twitter-Profil hochladen. Fotos und Grafiken, die urheberrechtlich geschützt sind, dürfen Sie nicht veröffentlichen.So ist es auch rechtlich untersagt, fremde Markenlogos etc. zu nutzen. Twitter-User dürfen also nicht Ihr Logo ins eigene Profil integrieren und veröffentlichen. In diesem Fall haben Sie das Recht, denjenigen abzumahnen.
  • Impressum:  Hier ist die rechtliche Lage nicht ganz eindeutig. Unternehmen, die ihr Twitter-Profil geschäftlich nutzen, und somit journalistisch-redaktionelle Inhalte verbreiten, sehen sich in der Regel einer Impressumpflicht gegenüber. Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, haben Sie zwei Möglichkeiten, Ihr Twitter-Profil mit einem Impressum zu versorgen:Da das Gesetz von einem Impressum fordert, „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ zu sein, ist es empfehlenswert, das Impressum direkt ins Hintergrundbild des Twitter-Profils zu integrieren. Ist dies nicht ohne weiteres möglich, besteht noch die Möglichkeit, im Bereich „Web“ einen Link aufs Impressum der Unternehmenswebsite zu setzen. Nachteil: Das gesetzlich verlangte „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar“ wird damit nicht so ganz erfüllt.
  • Äußerungen: Grundsätzlich: Vermeiden Sie unwahre Tatsachenbehauptungen und Beleidigungen. Denn das sind Äußerungen, die nicht unter das Recht der freien Meinungsäußerung fallen. Um rechtlich nicht ins Stolpern zu geraten, sollten Sie auf Twitter keine ungeprüften Tatsachen verbreiten. Ansonsten könnten Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche auf Sie zukommen. Besser: Sie formulieren Ihre Botschaften als persönliche Meinung. Ausnahme sind Beleidigungen – diese dürfen Sie auch nicht als eigene Meinung über Twitter verbreiten.
  • Haftung für ausgehende Links: Wer haftet für Links, die auf rechtswidrigen Inhalt verweisen? Eine eindeutige Rechtssprechung gibt es zu diesem Punkt nicht. Wichtig für jeden, der twittert, ist es, stets zu wissen, auf welche externen Inhalte er selbst verweist. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte man von fragwürdigen bzw. rechtswidrigen Inhalten komplett Abstand nehmen. Denn: Auch wenn Ihr Twitter-Profil über einen pauschalen Haftungsausschluss durch einen allgemeinen Disclaimer verfügt, so reicht dieser nicht aus, um die Haftung für rechtswidrige Inhalte auszuschließen.

Mehr dazu auf social-media-magazin.de und e-recht24.de

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1 Kommentar

  1. Tobias sagt:

    “flott und unkompliziert” trifft gerade auf Twitter zu: Schnell mal 140 Zeichen ins Smartphone getippt und schon weiss die Welt, was man denk. Warnende Beispiele der jüngsten Vergangenheit: Kevin Barth, (ehemaliger) Kreisvorsitzende der Piratenpartei in Heidenheim, plapperte unbedacht und dämlich darüber, dass er ja wohl ein Antisemit sei, weil er die israelische Politik verdamme. Resultat: Erzwungener Rücktritt.
    Noch dämlicher: Erika Steinbach, Vertriebenen-Funktionärin, schaltet ihr Hirn aus und twittert komplett gaga: “Die NAZIS waren eine linke Partei. Vergessen? NationalSOZIALISTISCHE deutsche ARBEITERPARTEI…” Soviel Dreistigkeit wurde prompt mit einem hämischen Shitstorm belohnt….

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